- Gesellschaft
- Ge·sẹll·schaft1 die; -, -en; 1 meist Sg; die Gesamtheit der Menschen, die in einem politischen, wirtschaftlichen und sozialen System zusammen leben <die menschliche Gesellschaft>2 meist Sg; die Verhältnisse, Strukturen und dominanten Merkmale, durch die eine Gesellschaft (1) bestimmt ist <die bürgerliche, sozialistische, klassenlose Gesellschaft>: Die Studentenbewegung der 60er Jahre in Deutschland und Frankreich wollte eine Veränderung der Gesellschaft erreichen|| K-: Gesellschaftsform, Gesellschaftskritik, Gesellschaftsordnung, Gesellschaftsschicht, Gesellschaftsstruktur, Gesellschaftssystem; gesellschaftskritisch|| -K: Agrargesellschaft, Dienstleistungsgesellschaft, Feudalgesellschaft, Industriegesellschaft, Klassengesellschaft, Massengesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft3 die obere Schicht der Bevölkerung <die feine / vornehme Gesellschaft; die Damen der Gesellschaft>4 meist Sg; die Menschen, die beieinander sind oder einen umgeben <eine fröhliche, langweilige, steife Gesellschaft; sich in guter / schlechter Gesellschaft befinden>|| -K: Hochzeitsgesellschaft, Jagdgesellschaft5 eine geschlossene Gesellschaft ein ganz bestimmter Kreis von Personen oder eine Veranstaltung, die nur für diesen Kreis vorgesehen ist6 jemandes Gesellschaft nur Sg; das Zusammensein mit jemandem ≈ Umgang <jemandes Gesellschaft suchen, meiden>: Sie legt auf seine Gesellschaft keinen großen Wert7 jemandem Gesellschaft leisten bei jemandem bleiben, damit er nicht allein ist8 zur Gesellschaft nur aus Gründen der Geselligkeit oder weil man jemandem einen Gefallen tun will|| ID meist Da bist du / befindest du dich in guter Gesellschaft da bist du nicht der einzige (der das sagt, denkt, tut o.Ä.)————————Ge·sẹll·schaft2 die; -, -en; Ökon; 1 eine Vereinigung von mehreren Personen, die zusammen ein wirtschaftliches Unternehmen führen ≈ Firma, Unternehmen2|| -K: Aktiengesellschaft, Baugesellschaft, Eisenbahngesellschaft, Fluggesellschaft, Handelsgesellschaft, Transportgesellschaft2 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine ↑Gesellschaft2 (1), die im Falle des Konkurses nur so viel Schulden zurückzahlen muss, wie sie eigenes Kapital hat; Abk GmbH
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.